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   FG Niedersachsen, 25.03.2021 - 11 K 252/20   

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https://dejure.org/2021,54292
FG Niedersachsen, 25.03.2021 - 11 K 252/20 (https://dejure.org/2021,54292)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.2021 - 11 K 252/20 (https://dejure.org/2021,54292)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 2021 - 11 K 252/20 (https://dejure.org/2021,54292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Steuerbefreiung von sonstigen Leistungen eines Steuerpflichtigen als Heilerziehungspfleger i.R.d. Eingliederungshilfe

  • IWW

    § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG, § 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006
    UStG, EGRL 112/2006

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Steuerbefreiung von sonstigen Leistungen eines Steuerpflichtigen als Heilerziehungspfleger i.R.d. Eingliederungshilfe

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leistungen Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Eingliederungshilfe

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2021 - 11 K 252/20
    Die gegenteilige Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 28. Juni 2017 XI R 23/14 (BFH/NV 2017, 1561) sei nicht überzeugend, an der Art seiner Tätigkeit habe sich unabhängig von der Person des Beauftragenden und des Zahlenden nichts geändert.

    Dies ergebe sich aus einer Interpretation der Entscheidungsgründe aus dem fraglichen Urteil des BFH vom 28. Juni 2017 (XI R 23/14).

    Die Norm ist nur insoweit unionsrechtskonform auszulegen, als bei der Prüfung der prozentualen Schwelle nicht auf die Verhältnisse im vorangegangenen Kalenderjahr, sondern auf die des laufenden Jahres abzustellen ist (BFH, Urteile vom 28. Juni 2017 XI R 23/14, BFH/NV 2017, 1561 vom 13. Juni 2018 XI R 20/16, BFH/NV 2018, 1217).

    Der Gesetzgeber hat - worauf der Beklagte zurecht hinweist - bei den bisherigen Änderungen des § 4 Nr. 16 UStG in der Vergangenheit immer an der Mindestgrenze als Abgrenzungskriterium für den Auffangtatbestand festgehalten (BFH, Urteil vom 18. Juni 2017 XI R 23/14, BFH/NV2017, 1561 = Juris Rdnr. 33).

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 20/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2021 - 11 K 252/20
    Eine über den Anwendungsbereich der nationalen Vorschrift hinausgehende Steuerfreiheit unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, nicht geboten (BFH, Urteile vom 9. März 2017 V R 39/16, BFH/NV 2017, 1141 = Juris Rdnr. 11 ff.; vom 21. Juli 2017 V R 29/16, BFH/NV 2017, 1465 = Juris Rdnr. 12; vom 13. Juni 2018 XI R 20/16, BFH/NV 2018, 1217 = Juris Rdnr. 42).

    Die Norm ist nur insoweit unionsrechtskonform auszulegen, als bei der Prüfung der prozentualen Schwelle nicht auf die Verhältnisse im vorangegangenen Kalenderjahr, sondern auf die des laufenden Jahres abzustellen ist (BFH, Urteile vom 28. Juni 2017 XI R 23/14, BFH/NV 2017, 1561 vom 13. Juni 2018 XI R 20/16, BFH/NV 2018, 1217).

    Vergütet der Kostenträger dagegen nicht Leistungen des Subunternehmers, sondern lediglich Leistungen des Leistungserbringers, werden die Leistungen des Subunternehmers gerade nicht von einem in der Befreiungsvorschrift näher benannten Träger vergütet (BFH, Urteil vom 13. Juni 2018 XI R 20/16, BFH/NV 2018, 1217 = Juris Rdnr. 67 f.).

  • BFH, 09.03.2017 - V R 39/16

    Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2021 - 11 K 252/20
    Eine über den Anwendungsbereich der nationalen Vorschrift hinausgehende Steuerfreiheit unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, nicht geboten (BFH, Urteile vom 9. März 2017 V R 39/16, BFH/NV 2017, 1141 = Juris Rdnr. 11 ff.; vom 21. Juli 2017 V R 29/16, BFH/NV 2017, 1465 = Juris Rdnr. 12; vom 13. Juni 2018 XI R 20/16, BFH/NV 2018, 1217 = Juris Rdnr. 42).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 29/16

    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2021 - 11 K 252/20
    Eine über den Anwendungsbereich der nationalen Vorschrift hinausgehende Steuerfreiheit unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, nicht geboten (BFH, Urteile vom 9. März 2017 V R 39/16, BFH/NV 2017, 1141 = Juris Rdnr. 11 ff.; vom 21. Juli 2017 V R 29/16, BFH/NV 2017, 1465 = Juris Rdnr. 12; vom 13. Juni 2018 XI R 20/16, BFH/NV 2018, 1217 = Juris Rdnr. 42).
  • FG Düsseldorf, 14.12.2022 - 5 K 2911/18

    Befreiung von erbrachten Budgetassistenzleistungen eines Unternehmers an seine

    Leistungen aus dem Persönlichen Budget werden nach einhelliger Auffassung (Rechtsprechung, Kommentarliteratur und Verwaltung) bei der Ermittlung der Sozialgrenze nicht eingerechnet (vgl. die ausführliche Darstellung des Hessisches Finanzgerichts in dem Urteil vom 20.10.2021 1 K 736/19, EFG 2022, 365, Rz. 39 ff m.w.N. und des Niedersächsischen Finanzgerichts in dem Urteil vom 25.03.2021 11 K 252/20, juris).

    Nur dann sagt der Träger in Kenntnis des Subunternehmers die Übernahme der anfallenden Kosten für die Leistungen des Subunternehmers zu (vgl. hierzu auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25.03.2021 11 K 252/20, juris, Rz. 19; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 20.10.2021 1 K 736/19, EFG 2022, 365 Rz. 45).

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